Bekanntmachung der Bodenrichtwerte

Karte Lauben Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte für die Gemeinde Lauben, Stand 01.01.2026

Bitte beachten: Diese stehen Ihnen online vom 03.07.2026 bis zum 03.08.2026 zur Verfügung.

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Karte Lauben
Bodenrichtwerte
Erläuterungen

 

 

Bodenrichtwertliste
des Landkreises Oberallgäu
für
erschlossenes Bauland (unbebaut)
Flächen der Landwirtschaft (Grünland)

Stichtag: 01.01.2026
Gemeinde Lauben

Gemeindeteil

Nummer

Bezeichnung

Art der

Nutzung

Ergänzung zur Art

Bodenrichtwert

Lauben

12500101

Ort

W

EFH

260 €/m²

12500102

Allgäustraße

W

EFH

315 €/m²

12500103

Hofen

W

EFH

260 €/m²

Heising

12500201

Moos

W

EFH

270 €/m²

12500202

Moosstraße

W

EFH

260 €/m²

12500203

Gartenstraße

W

EFH

240 €/m²

12500204

Gewerbe 1 - Kemptener Straße

G

PL

90 €/m²

12500205

Blumenstr.

W

EFH

260 €/m²

12500206

Dorfstr.

M

MFH

275 €/m²

12500207

Gewerbe 2 - Am Finkenweg

G

PL

90 €/m²

12500208

Südl. Wohngebiete

W

EFH

260 €/m²

12500209

Gewerbegebiet

Im Wiesengrund

G

PL

90 €/m²

12500210

Am Schwabenweg

W

EFH

305 €/m²

Stielings

12500301

Stielings Wohnen

W

EFH

200 €/m²

12500302

Stielings Mischgebiet

M

WGH

175 €/m²

12500303

Stielings Gewerbe

G

PL

90 €/m²

Hafenthal

12500401

Gewerbe Hafenthal

G

PL

110 €/m²

Außenbereich

12505001

Außenbereichszone

M

EFH

130 €/m²

Grünland

12506001

Grünland,  Bonität > 47

GR

 

6,50 €/m²

 


Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026
Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises Oberallgäu hat aufgrund der Kaufpreissammlung
flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für erschließungsbeitragsfreies
und kostenerstattungsfreies Bauland sowie für Flächen der Landwirtschaft - Grünland - ermittelt
(Bodenrichtwerte). Die Bodenrichtwerte sind in den folgenden Bodenrichtwertlisten aufgeführt
und zonal in den Bodenrichtwertkarten erfasst.
Als Bodenrichtwertdefinition wurden für alle Bodenrichtwerte die Art der Nutzung sowie die
„Ergänzung zur Art“ der Nutzung bestimmt. Die Kombination beider Definitionen (z.B. W-EFH)
gibt die prägende Bebauung in den einzelnen Bodenrichtwertzonen an (Richtwertnorm).
Weicht die tatsächliche Bebauung von der prägenden Bebauung ab, sind die Bodenrichtwerte
wie folgt anzupassen:

Korrekturen (Umrechnungskoeffizienten) bei Abweichungen von der Richtwertnorm
(= Ergänzung zur Art der Nutzung)
Richtwertnorm
(= Ergänzung zur
Art der Nutzung)
Bewertungsobjekt
EFH/ZFH DHH/REH RMH MFH/WGH
(3-6WE)
MFH /WGH
(>6WE)
BH/GH
BGH
W- EFH # +10% +20% +15% +35% +35%
W- MFH -15% -5% +5% # +20% +20%
M- EFH # +10% +20% +15% +35% +35%
M- WGH -15# -5% +5% # +20% +20%
             
Erläuterung            
Richtwertnorm EFH Ein- und Zweifamilienhäuser, freistehend
  MFH Mehrfamilienhäuser, freistehend oder angebaut
  WGH Wohn- und Geschäftshäuser: Gemischt genutzte Gebäude, deren
gewerblicher Teil eine Wohnnutzung nicht wesentlich stört. Dies kann in
der Regel folgenden Nutzungen unterstellt werden: Büronutzung,
Einzelhandel, Schank- und Speisewirtschaft, Beherbergungsbetrieb,
Verwaltung, Einrichtungen für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke, Einrichtungen und Nutzungen
ähnlicher Art.
  PL Produktion- und Logistik
  LAD Läden (eingeschossig)
     
Bewertungsobjekt EFH/ZFH Ein- und Zweifamilienhäuser, freistehend
  DHH/REH Doppelhaushälften / ReihenendhäuserReihenmittelhäuser
  RMH Reihenmittelhäuser
  MFH (3-6WE) Mehrfamilienhäuser mit 3-6 Wohneinheiten, freistehend oder angebaut
  MFH (>6WE) Mehrfamilienhäuser mit mehr als 6 Wohneinheiten, freistehend oder
angebaut
  WGH siehe Definition Richtwertnorm
  BH Bürohäuser
  GH Geschäftshäuser
  BGH Büro- und Geschäftshäuser

 

Maß der baulichen Nutzung
Das durchschnittliche Maß der baulichen Nutzung (WGFZ), die durchschnittliche Zahl der oberirdischen Geschosse (ZOG) und die durchschnittliche Grundstücksgröße wurden für den überwiegenden Teil der Bodenrichtwertzonen ermittelt und sind im BayernAtlas unter „Freies Feld“ als Hinweis angegeben. Umrechnungskoeffizienten (UK) für abweichendes Maß der baulichen Nutzung, Geschossigkeit und Fläche sind zum aktuellen Stichtag noch nicht abgeleitet und können nicht veröffentlich werden.

Typische Grundstücksgrößen
Für die jeweilige Gebäudetypen wurden typische Grundstücksgrößen ermittelt:

Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser: 440 – 920 m²
Doppelhaushälften und Reiheneckhäuser:  200 – 500 m²
Reihenmittelhäuser:  200 – 350 m²
Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser
mit 3 bis 6 Wohnungen bzw. Nutzungseinheiten:
480 – 1.780 m²
Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser
mit mehr als 6 Wohnungen
bzw. Nutzungseinheiten:
840 – 2.650 m²
 
(Mittelwert der Stichprobe +/- Standardabweichung)

 

Die Ableitungen bestätigen, dass Grundstücke mit – gegenüber der typischen – kleineren
Grundstücksgrößen zu höheren, relativen Kaufpreisen und Grundstücke mit größeren Grundstücksgrößen
zu geringeren, relativen Kaufpreisen gehandelt werden. Für diese grundsätzliche
Beobachtung können zum aktuellen Stichtag noch keine Umrechnungskoeffizienten veröffentlicht
werden und sollen den Anwender vorerst nur als Hinweis dienen.

Anmerkung zu den Bodenrichtwerten für Außenbereichslagen:

Der Gutachterausschuss hat flächendeckende Bodenrichtwerte für den Außenbereich abgeleitet.
Als Richtwertnorm für die Außenbereichszonen wurde das freistehende Einfamilienhaus
mit einer Grundstücksgröße von ca. 1.200 m² bestimmt.
Die Grundstückseigenschaften der Außenbereichsgrundstücke sind sehr vielfältig und unterschiedlich.
Je nach Lage, Besonnung, Infrastruktur und Entfernung zum nächsten Ortsteil ist
mit großen Wertunterschieden zu rechnen. Korrekturwerte für Wertunterschiede von Außenbereichsgrundstücken
müssen noch ermittelt werden und stehen derzeit noch nicht zur Verfügung.

Für die Bodenrichtwertfestsetzung zum Stichtag 31.12.2020 wurden Anpassungen im Nahbereich
(bis zu 600 m) der höherwertigen Zonen nach u.a. Formel beschlossen. Der Gutachterausschuss
beurteilt diese Anpassung weiterhin als sachlich richtig, will aber bis zum Zeitpunkt,
da alle übrigen Korrekturwerte für Lage, Besonnung und Infrastruktur vorliegen, die Anpassung
nicht mehr als Festsetzung, sondern nur noch als Empfehlung veröffentlichen.

Empfehlung für die Anpassung von Bodenrichtwerten im Nahbereich:
Im Nahbereich zu den - in der Regel - höherwertigen Zonen der Hauptorte und Ortsteile würden
die starren Außenbereichswerte zu einer nicht sachgerechten Unterbewertung führen. Die
Bodenrichtwerte sind aus diesem Grund im Nahbereich - bis 600 m Abstand - zur nächstgelegenen
Zone mit einem Zuschlag zu versehen. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der
Differenz der Bodenrichtwerte und der Entfernung zum Rand der nächstgelegenen Bodenrichtwertzone
im eigenen Gemeindegebiet.

Die Anpassung erfolgt nach der Formel:
                        x = a   +   {(b – a) * [1 – 0,4 x (c/100m)1/2]}
                                         {        Zuschlag zum Bodenrichtwert         }
                                                                       (Berechnung mit Formel)

Handschriftliche Schreibweise:
                      Formel Bodenrichtwert

  • x = angepasster Bodenrichtwert
  • a = Bodenrichtwert der Außenbereichszone
  • b = Bodenrichtwert der nächstgelegenen Zone mit Wohn-, Mischnutzung im selben Gemeindegebiet
    innerhalb eines Radius von max. 600 m
  • c = Entfernung in Luftlinie von Gebäudemitte der Hauptnutzung zum Rand der Zone „b“ in
    Meter.

Fallbeispiel für die Anpassung des Bodenrichtwerts mit Zeichnungen:

Beispiel Bodenrichtwert

Beispiel: Anpassung des Bodenrichtwerts der Außenbereichszone
a = 120 €/m²
b = 210 €/m²
c = 240 m
x = 120 €/m² + {(210 €/m² - 120 €/m²) x [1 – 0,4 x (240m/100m)1/2]}
x = 120 €/m² + {90 €/m² x [1 – 0,4 x (2,4)1/2]}
x = 120 €/m² + {90 €/m² x [1 – 0,4 x 1,5492]}
x = 120 €/m² + {90 €/m² x [1 – 0,6197]}
x = 120 €/m² + {90 €/m² x 0,3803}
x = 120 €/m² + 34 €/m² = 154 €/m²

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