Ihr Anliegen

Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.


Stand: 13.09.2023

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Klaus Sedlmeir 08374 5822-12  
Uwe Reininger 08374 5822-12  
 

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