Mehr entdecken
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Do | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwochs bleibt das Rathaus
geschlossen.
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Lauben | Online: https://www.lauben.de//
Sie sind hier: Rathaus & Service > Gemeindeverwaltung > Ihr Anliegen
Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, müssen Sie sich anmelden. Als Reeder von Seeschiffen müssen Sie den Kapitän und die Besatzungsmitglieder an- und abmelden.
Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde des Ortes anzumelden, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Die Vorschriften zur allgemeinen Meldepflicht sowie zur Auskunftspflicht des Meldepflichtigen gelten entsprechend. Die Meldepflicht besteht nicht, solange die Person im Inland für eine Wohnung gemeldet ist. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei vorgenommen werden, die die Daten an die zuständige Meldebehörde weiterleitet.
Der Reeder eines Seeschiffs, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, hat den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffs bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anzumelden. Er hat diese Personen bei Beendigung des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses abzumelden. Zuständig ist die Meldebehörde am Sitz des Reeders. Die Meldepflicht besteht nicht für Personen, die im Inland für eine Wohnung gemeldet sind. Die zu meldenden Personen haben dem Reeder die erforderlichen Auskünfte zu geben.
An- und Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug erfolgen.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Daniela Mitgefaller | 08374 5822-15 |
Um Ihnen ein optimales Benutzererlebnis zu bieten, verwenden wir auf dieser Website Cookies. Sie können über die "Cookie Einstellungen" Ihre aktuellen Cookie Präferenzen anpassen. Durch das Betätigen des Buttons "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Mithilfe des Buttons "Konfigurieren" können Sie entscheiden, welche Cookies Sie zulassen wollen. Eine Auflistung aller verwendeten Cookies finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.
Cookie Hinweis
Durch das Betätigen des Buttons "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Mithilfe des Buttons "Speichern" können Sie entscheiden, welche Cookies Sie zulassen wollen.
Cookie Einstellungen
Wir speichern Ihre Cookie Einstellungen für zukünftige Besuche unseres Internetauftritts.
Google Maps
Wir verwenden den interaktiven Kartendienst Google Maps zur Darstellung von Wegbeschreibungen und Standorten.
ReadSpeaker
Wir verwenden das externe Tool ReadSpeaker, welches Ihnen sämtliche Textabschnitte vorlesen kann.
eMedien Bayern
Wir verwenden das externe Datei-Verwaltungstool eMedien Bayern, um Ihnen unsere Dokumente auch Online zur Verfügung zu stellen.
Datenschutz
Eine Auflistung aller verwendeten Cookies finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.